Allgemeine Geschäftsbedingungen
Flexzelte Bruns

§1 Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma Flexzelte Bruns. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.


§2 Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma Flexzelte Bruns sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen der Firma Flexzelte Bruns und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Belieferung unserer Zulieferer, anderenfalls wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurückerstattet.


§3 Vergütung

Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager. Alle genannten Preise sind ohne Skonto oder sonstige Abzüge zahlbar und gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Bestellung erfolgt, nachdem 50% des Gesamtbetrages unserem Konto gutgeschrieben wurden, die Zahlung des Restbetrages ist spätestens 1 Tag vor Ablieferung fällig.


Die Firma Flexzelte Bruns ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind.


§4 Lieferung

Mit Übergabe der Ware durch einen Mitarbeiter der Firma Flexzelte Bruns an den Kunden oder ein Transportunternehmen geht die Haftung auf den Kunden über.


Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Verhinderungen auf Grund von unvorhersehbaren und vom Käufer und Verkäufer nicht zu beeinflussenden Geschehnissen wir höherer Gewalt, Verkehrstaus, behördliche Anordnungen oder ähnliches berechtigen den Kunden nicht den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.


Eine vereinbarte Uhrzeit für eine Lieferung oder Abholung durch die Firma Flexzelte Bruns versteht sich plus/minus 2 Stunden. 


Die Firma Flexzelte Bruns ist berechtigt bei Vertragsbruch oder Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu fordern.


Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Firma Flexzelte Bruns organisiert oder durchgeführt wird. Der Transport ist durch den Kunden auf eigene Kosten zu versichern.


§5 Mietbedingungen

Der Kunde hat jede Beschädigung, Veränderung oder Verlust der Mietsache unverzüglich der Firma Flexzelte Bruns anzuzeigen.


Der Kunde haftet für den Zeitraum seines Besitzes für Beschädigung, Verlust oder andere Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten. Eine Anrechnung ist nicht möglich.


Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln.


Mietgegenstände sind durch den Kunden gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen.


Der Zustand zum Zeitpunkt der Anlieferung ist zu erhalten.


Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung ist der Kunde verpflichtet die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.


Jegliche Haftung der Firma Flexzelte Bruns im Zusammenhang mit der Verwendung der Mietgegenstände ist ausgeschlossen.


§6 Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages ist möglich. Der Kunde ist verpflichtet der Firma Flexzelte Bruns den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten.


1. Kündigung bis 8 Wochen vor Beginn: Der Kunde ist verpflichtet 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.


2. Kündigung bis 1 Woche vor Beginn: Der Kunde ist verpflichtet 75 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.


3. Kündigung bis 6 Tage vor Beginn: Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.


Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.


§7 Gewährleistung

Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt oder Anlieferung auf Vollständigkeit und vertragsmäßigen Zustand zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich der Firma Flexzelte Bruns anzuzeigen.


§8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen.