§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend auch „Vermieter“ bei Mietverhältnissen) und seinen Auftraggebern bzw. Mietern im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Vermietung, der Lieferung und ggf. der Montage von Zelten, Zeltkonstruktionen und Zeltmembranen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Maßgeblich für den Vertrag sind das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, diese AGB sowie die schriftliche Auftragsbestätigung. Technische Angaben, Zeichnungen oder Beschreibungen stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Werk als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Porto-, Zoll-, Versicherungs- und Montagekosten sind nicht im Preis enthalten, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
Mit Auftragserteilung sind 50 % des Kauf- oder Mietpreises sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens bei Lieferung bzw. Übergabe zu zahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 5 Lieferung, Vermietung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr des Auftraggebers bzw. Mieters. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur oder bei Vermietung mit Übergabe des Mietobjekts an den Mieter auf diesen über.
Bei Mietverhältnissen ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt bei Übergabe zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
§ 6 Mietbedingungen
Der Mieter hat jede Beschädigung, Veränderung oder den Verlust der Mietsache unverzüglich der Firma Flexzelte Bruns anzuzeigen.
Der Mieter haftet für den gesamten Zeitraum seines Besitzes für alle Beschädigungen, Verluste oder sonstigen Veränderungen der Mietsache und ist zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum vereinbarten Miet- bzw. Vertragspreis zu leisten; eine Anrechnung auf den Mietpreis erfolgt nicht.
Die Mietgegenstände sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
Der Mieter hat die Mietgegenstände gegen jeglichen sachfremden Zugriff Dritter zu schützen.
Der Zustand der Mietgegenstände zum Zeitpunkt der Anlieferung bzw. Übergabe ist während der gesamten Mietdauer zu erhalten.
Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
Jegliche Haftung der Firma Flexzelte Bruns im Zusammenhang mit der Verwendung der Mietgegenstände ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Erforderliche Genehmigungen, Anzeigen und behördliche Abnahmen sind vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen bzw. zu veranlassen.
§ 7 Statik, Standsicherheit und Genehmigungen
Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keine statische Berechnung, keinen Standsicherheitsnachweis sowie keine Prüfung der Bodenbeschaffenheit, Wind- oder Schneelasten oder sonstiger Umwelteinflüsse.
Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Einholung, Prüfung oder Sicherstellung baurechtlicher, ordnungsrechtlicher, veranstaltungsrechtlicher oder sonstiger behördlicher Genehmigungen, Anzeigen oder Abnahmen.
Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften sowie für die statische Eignung des Zeltes oder der Zeltmembran liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 8 Verwendung und Eignung der Zeltmembran
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder Haftung dafür, dass das Zelt oder die Zeltmembran den individuellen Anforderungen des Einsatzortes, dem vorgesehenen Nutzungszweck oder den behördlichen Vorgaben entspricht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der gelieferten Ware für den vorgesehenen Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen oder durch fachkundige Dritte prüfen zu lassen.
§ 9 Montageleistungen
Sofern der Auftragnehmer Montageleistungen erbringt, erfolgen diese ausschließlich nach Vorgaben des Auftraggebers und ohne Prüfung der statischen, baulichen oder genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen.
Eine Montage stellt keine Übernahme der Verantwortung für die Standsicherheit oder behördliche Zulässigkeit dar.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für Schäden, die aus fehlender Statik, fehlenden Genehmigungen, unzureichender Bodenbeschaffenheit, Wind-, Schnee- oder sonstigen Witterungseinflüssen resultieren, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Miete
Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich für Material- oder Herstellungsfehler. Bei Mietverhältnissen beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Überlassung des Mietobjekts in funktionsfähigem Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe.
Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, Überlastung oder äußere Einflüsse entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Mieters
Der Auftraggeber bzw. Mieter ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrages oder der Vermietung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen und die Voraussetzungen für Lieferung, Einsatz und ggf. Montage rechtzeitig zu schaffen.
Der Mieter trägt während der Mietzeit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch, die Sicherung sowie den Schutz des Mietobjekts vor Beschädigung, Verlust und Witterungseinflüssen.
§ 13 Kündigung / Stornierung
Eine Kündigung des Vertrages ist möglich. Der Auftraggeber bzw. Mieter ist verpflichtet, der Firma **Flexzelte Bruns** den durch die Kündigung entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
1. Kündigung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Auftragssumme sind zu zahlen.
2. Kündigung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Auftragssumme sind zu zahlen.
3. Kündigung ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: Die volle vereinbarte Auftragssumme ist zu zahlen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.